Angebot

Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit steht die Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen und personalpolitschen Angelegenheiten.

Erfahrungen und Kenntnisse aus früheren beruflichen Tätigkeiten in Fach- und Führungsfunktionen im Personalwesen großer Verbände und Unternehmen kommen
Ihnen zugute, weil zusätzlich zur rein juristischen Betrachtung auch personalpolitische Aspekte berücksichtigt werden.

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Arbeitsrecht

Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen steht in engem Zusammenhang zu personalpolitischen Themen. Deswegen sind arbeitsrechtliche Konflikte immer auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis zu beleuchten. Außergerichtliche Lösungen sind grds. einem Rechtsstreit vorzuziehen.

Angebote

  • Beratung und Prozessvertretung zu allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen (Urteils- und Beschlussverfahren)
  • Vertragsgestaltung zu Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen
  • Vorprozessuale Beratung (Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen, Konflikte über tarifliche oder arbeitsvertragliche Ansprüche)
  • Konzeption und Verhandlung von Tarifverträgen
  • Konzeption und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, inklusive Interessenausgleich und Sozialplänen sowie Einigungsstellenverfahren
  • Beratung zu Fragen des Sozialversicherungsrechts
  • Erstellung von Informationsbriefen an Führungskräfte
  • Arbeitsrechtliche Seminare

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Vertragsrecht

Verträge bestimmen sehr wesentlich die Beziehungen im Rechtsverkehr. Sie ordnen die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner auf der Grundlage der gesetzlichen Regeln. Verträge bilden damit die Basis für ein reibungsloses Zusammenwirken, das sich alle Vertragspartner wünschen.

Dies gilt für den Kaufvertrag, den Werkvertrag und für den Kreditvertrag ebenso wie für den Mietvertrag, den Arbeitsvertrag oder auch für den Erbvertrag - um nur einige der praktisch bedeutendsten Vertragstypen zu nennen.

Die Formulierung von Verträgen ist sehr wichtig. Ungewollte, z.T. auch ungewöhnliche Situationen müssen nicht selten im Vertrag geregelt werden, denn Verträge bewähren sich nicht im Normalfall, sondern im Konflikt.

Streitigkeiten über Inhalte von Verträge können nie ausgeschlossen werden. Das Risiko dafür kann aber über eine sorgfältige Formulierung von Verträgen verkleinert werden. Dabei sind gute Kenntnisse der Gesetze und der aktuellen Rechtsprechung unverzichtbar.

Angebote

  • Erstellung von Verträgen gemeinsam mit Ihnen (und Ihrem Vertragspartner), die Ihren Interessen gerecht werden
  • Erarbeiten von Musterverträge
  • Erstellung von Allgemeinen Vertragsbedingungen
  • Analyse, Bewerten und ggf. Optimierung von Vertragstexten
  • Prüfung von Verträge für Sie und Darstellung Ihrer daraus folgenden
    Rechtsposition
  • Außergerichtliche Wahrnehmung Ihrer Rechte aus Verträgen sowie bei Bedarf
    und ausreichender Erfolgsaussicht auch gerichtliche Verfolgung

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Schadenersatzrecht

Wer Ihre vertraglichen Rechte vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, ist Ihnen grundsätzlich zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Dies gilt für alle Vertragstypen, also z.B. für Rechtsverletzungen aus einem Kaufvertrag, einem Werkvertrag, einem Mietvertrag, aus einem Kredit-, bzw. Anlagevertrag oder auch aus dem Arbeitsvertrag.

Gleiches gilt für die so genannte deliktische Haftung, wonach Schadensersatz bei schuldhafter Verletzung von Rechten oder Rechtsgütern wie Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, das Eigentum oder sonstige geschützte Rechte zu leisten ist.

"Recht haben" und "Recht erhalten" sind jedoch wie so oft zwei sehr verschiedene Dinge. Das Ziel ist, Ihnen erfolgreich zu helfen, beides in Einklag zu bringen.

  • Analyse des Schadensereignisses
  • Feststellung des Schadens
  • Bewertung Ihrer rechtlichen Position (Durchsetzbarkeit des Anspruchs)
  • Durchsetzung Ihres Rechts

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Gewährleistungsrecht

Seit 2002 gilt eine erhebliche Verbesserung des Verbraucherrechts, durch die z.T. über 100 Jahre geltende Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) EU-konform heutigen Gegebenheiten angepaßt wurden.

  • Die Haftung für Sachmängel wurde erheblich verschärft. Nach neuem Recht gilt als Mangel, wenn das Gekaufte nicht "wie üblich" oder "wie zu erwarten" genutzt werden kann.
  • Der Verkäufer haftet für die Richtigkeit jeder Leistungsbeschreibung in seiner Werbung. Dies gilt ebenso für Leistungsbeschreibungen von Herstellern und Lieferanten, so dass auch fehlerhafte Montageanleitungen einen Sachmangel darstellen können.
  • Bei mangelhaftem Kaufgegenstand hat der Käufer zunächst nur Anspruch auf Nachbesserung. Er kann entweder die Beseitigung des Mangels oder ersatzweise einwandfreie Lieferung verlangen. Dabei muss er i.d.R. zwei Nachbesserungs-versuche auf Kosten des Verkäufers akzeptieren.
    Der Verkäufer kann die Nachbesserung verweigern, wenn sie für ihn nicht zumutbar ist. Dagegen kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Nachbesserung nicht gelingt oder (grds. nach einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung) nicht versucht wird. Unabhängig davon kann der Käufer Ersatz möglichen Schadens verlangen.
  • Die allgemeine Gewährleistungfrist wurde von bisher nur sechs Monaten auf mindestens zwei Jahren verlängert. Ausgenommen davon sind Lebensmittel. Auch besteht unverändert keine Garantieverpflichtung bei normalem Verschleiß und Abnutzung. Die Gewährleistungszeit im Baugewerbe liegt i.d.R. bei fünf Jahren.
  • Es gelten verbesserte Beweislastregeln zugunsten des Verbrauchers.
  • Abweichungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind beim Verbrauchs-güterkauf zu Lasten des Verbrauchers unwirksam.

Trotz aller Verbesserungen ist es oft schwierig und problematisch, sein Recht zu erkennen und es dann auch durchzusetzen. Rechtsanwalt Lindena hilft Ihnen dabei gern.

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Erbrecht

Klare rechtliche Verhältnisse sind Ihnen wichtig. Sie achten auf sorgfältige Vertragsgestaltung bei Kauf- und Werkverträgen ebenso wie bei Miet- oder Arbeitsverträgen. Derselbe Maßstab sollte unbedingt auch bei der Gestaltung der privaten Vermögensnachfolge angelegt werden.

Hier werden sorgfältige und vorausplanende Regelungen sehr oft vernachlässigt.

Angebot für Unterstützung und Beratung in diesem Bereich:

  • Beratung zur Regelung des Nachlasses
  • Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag)
  • Testamentsvollstreckung
  • Bewertung und Auslegung letztwilliger Verfügungen
  • Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche

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