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| Unsere anwaltliche Beratung ist insbesondere auf die folgenden Rechtsgebiete ausgerichtet:
Arbeitsrecht |
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Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit steht die Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen und personalpolitschen Angelegenheiten. Wir verbinden damit Erfahrungen und Kenntnisse aus früheren beruflichen Tätigkeit in Fach- und Führungsfunktionen im Personalwesen großer Verbände und Unternehmen. Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen steht in engem Zusammenhang zu personalpolitischen Themen. Aufgrund weitreichender Erfahrungen im Personal-wesen verbinden wir arbeitsrechtliche Beratung mit Hinweisen zur Personalpolitik. Angebote
Verträge bestimmen sehr wesentlich die Beziehungen im Rechtsverkehr. Sie ordnen die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner auf der Grundlage der gesetzlichen Regeln. Verträge bilden damit die Basis für ein reibungsloses Zusammenwirken, das sich alle Vertragspartner wünschen. Dies gilt für den Kaufvertrag, den Werkvertrag und für den Kreditvertrag ebenso wie für den Mietvertrag, den Arbeitsvertrag oder auch für den Erbvertrag um nur einige der praktisch bedeutendsten Vertragstypen zu nennen. Die Formulierung von Verträgen ist sehr wichtig. Ungewollte, z.T. auch ungewöhnliche Situationen müssen nicht selten im Vertrag geregelt werden, denn Verträge bewähren sich nicht im Normalfall, sondern im Konflikt. Streitigkeiten über Inhalte von Verträge können nie ausgeschlossen werden. Das Risiko dafür kann aber über eine sorgfältige Formulierung von Verträgen verkleinert werden. Dabei sind gute Kenntnisse der Gesetze und der aktuellen Rechtsprechung unverzichtbar. Wir bieten Ihnen an,
Wer Ihre vertraglichen Rechte vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, ist Ihnen grundsätzlich zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Dies gilt für alle Vertragstypen, also z:B. für Rechtsverletzungen aus einem Kaufvertrag, einem Werkvertrag, einem Mietvertrag, aus einem Kredit-, bzw. Anlagevertrag oder auch aus dem Arbeitsvertrag. Gleiches gilt für die so genannte deliktische Haftung, wonach Schadenersatz bei schuldhafter Verletzung von Rechten oder Rechtsgütern wie Leben,Körper, Gesundheit, Freiheit, das Eigentum oder sonstige geschützte Rechte zu leisten ist. "Recht haben" und "Recht erhalten" sind jedoch wie so oft zwei sehr verschiedene Dinge. Wir unterstützen Sie, beides in Einklag zu bringen.
Seit 2002 gilt eine erhebliche Verbesserung des Verbraucherrechts, durch die z.T. über 100 Jahre geltende Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) EU-konform heutigen Gegebenheiten angepaßt wurden.
Trotz aller Verbesserungen ist es ofz schwierig und problematisch, sein Recht zu erkennen und es dann auch durchzusetzen. Wir helfen Ihnen dabei gern. Klare rechtliche Verhältnisse sind Ihnen wichtig. Sie achten auf sorgfältige Vertragsgestaltung bei Kauf- und Werkverträgen ebenso wie bei Miet- oder Arbeitsverträgen. Derselbe Maßstab sollte unbedingt auch bei der Gestaltung der privaten Vermögensnachfolge angelegt werden. Hier werden sorgfältige und vorausplanende Regelungen sehr oft vernachlässigt. Wir bieten Ihnen Unterstützung und Beratung in diesem Bereich:
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