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Angebot

Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit steht die Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen und personalpolitschen Angelegenheiten.

Wir verbinden damit Erfahrungen und Kenntnisse aus früheren beruflichen Tätigkeit in Fach- und Führungsfunktionen im Personalwesen großer Verbände und Unternehmen.
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Arbeitsrecht

Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen steht in engem Zusammenhang zu personalpolitischen Themen. Aufgrund weitreichender Erfahrungen im Personal-wesen verbinden wir arbeitsrechtliche Beratung mit Hinweisen zur Personalpolitik.

Angebote

  • Beratung und Prozessvertretung zu allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen (Urteils- und Beschlussverfahren)
  • Vertragsgestaltung zu Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen
  • Vorprozessuale Beratung (Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen, Konflikte über tarifliche oder arbeitsvertragliche Ansprüche)
  • Konzeption und Verhandlung von Tarifverträge
  • Konzeption und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, inklusive Interessenausgleich und Sozialplänen sowie Einigungsstellenverfahren
  • Beratung zu Fragen des Sozialversicherungsrechts
  • Erstellung von Informationsbriefen an Führungskräfte
  • Arbeitsrechtliche Seminare

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Vertragsrecht

Verträge bestimmen sehr wesentlich die Beziehungen im Rechtsverkehr. Sie ordnen die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner auf der Grundlage der gesetzlichen Regeln. Verträge bilden damit die Basis für ein reibungsloses Zusammenwirken, das sich alle Vertragspartner wünschen.

Dies gilt für den Kaufvertrag, den Werkvertrag und für den Kreditvertrag ebenso wie für den Mietvertrag, den Arbeitsvertrag oder auch für den Erbvertrag um nur einige der praktisch bedeutendsten Vertragstypen zu nennen.

Die Formulierung von Verträgen ist sehr wichtig. Ungewollte, z.T. auch ungewöhnliche Situationen müssen nicht selten im Vertrag geregelt werden, denn Verträge bewähren sich nicht im Normalfall, sondern im Konflikt.

Streitigkeiten über Inhalte von Verträge können nie ausgeschlossen werden. Das Risiko dafür kann aber über eine sorgfältige Formulierung von Verträgen verkleinert werden. Dabei sind gute Kenntnisse der Gesetze und der aktuellen Rechtsprechung unverzichtbar.

Wir bieten Ihnen an,

  • gemeinsam mit Ihnen (und Ihrem Vertragspartner) Verträge zu entwerfen, die Ihren Interessen gerecht werden,
  • Musterverträge zu erarbeiten,
  • Allgemeine Vertragsbedingungen zu erarbeiten
  • Vertragstexte zu analysieren, zu bewerten und ggf. zu verbessern,
  • für Sie Verträge zu prüfen und Ihre daraus bestehende Rechtsposition zu beschreiben,
  • Ihre Rechte aus Verträgen außergerichtlich sowie bei Bedarf und ausreichender Erfolgsaussicht auch gerichtlich durchzusetzen.

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Schadenersatzrecht

Wer Ihre vertraglichen Rechte vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, ist Ihnen grundsätzlich zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Dies gilt für alle Vertragstypen, also z:B. für Rechtsverletzungen aus einem Kaufvertrag, einem Werkvertrag, einem Mietvertrag, aus einem Kredit-, bzw. Anlagevertrag oder auch aus dem Arbeitsvertrag.

Gleiches gilt für die so genannte deliktische Haftung, wonach Schadenersatz bei schuldhafter Verletzung von Rechten oder Rechtsgütern wie Leben,Körper, Gesundheit, Freiheit, das Eigentum oder sonstige geschützte Rechte zu leisten ist.

"Recht haben" und "Recht erhalten" sind jedoch wie so oft zwei sehr verschiedene Dinge. Wir unterstützen Sie, beides in Einklag zu bringen.

  • Analyse des Schadensereignisses
  • Feststellung des Schadens
  • Bewertung Ihrer rechtlichen Position (Durchsetzbarkeit des Anspruchs)
  • Durchsetzung Ihres Rechts

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Gewährleistungsrecht

Seit 2002 gilt eine erhebliche Verbesserung des Verbraucherrechts, durch die z.T. über 100 Jahre geltende Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) EU-konform heutigen Gegebenheiten angepaßt wurden.

  • Die Haftung für Sachmängel wurde erheblich verschärft. Nach neuem Recht gilt als Mangel, wenn das Gekaufte nicht "wie üblich" oder "wie zu erwarten" genutzt werden kann.
  • Der Verkäufer haftet für die Richtigkeit jeder Leistungsbeschreibung in seiner Werbung. Dies gilt ebenso für Leistungsbeschreibungen von Herstellern und Lieferanten, so dass auch fehlerhafte Montageanleitungen einen Sachmangel darstellen können.
  • Bei mangelhaftem Kaufgegenstand hat der Käufer zunächst nur Anspruch auf Nachbesserung. Er kann entweder die Beseitigung des Mangels oder ersatzweise einwandfreie Lieferung verlangen. Dabei muss er i.d.R. zwei Nachbesserungsversuche auf Kosten des Verkäufers akzeptieren.
    Der Verkäufer kann die Nachbesserung verweigern, wenn sie für ihn nicht zumutbar ist. Dagegen kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Nachbesserung nicht gelingt oder (grds. nach einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung) nicht versucht wird. Unabhängig davon kann der Käufer Ersatz möglichen Schadens verlangen.
  • Die allgemeine Gewährleistungfrist wurde von bisher nur sechs Monaten auf mindestens zwei Jahren verlängert. Ausgenommen davon sind Lebensmittel. Auch besteht unverändert keine Garantieverpflichtung bei normalem Verschleiß und Abnutzung. Die Gewährleistungszeit im Baugewerbe liegt i.d.R. bei fünf Jahren.
  • Es gelten verbesserte Beweislastregeln zugunsten des Verbrauchers.
  • Abweichungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind beim Verbrauchsgüterkauf zu Lasten des Verbrauchers unwirksam.

Trotz aller Verbesserungen ist es ofz schwierig und problematisch, sein Recht zu erkennen und es dann auch durchzusetzen. Wir helfen Ihnen dabei gern.

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Erbrecht

Klare rechtliche Verhältnisse sind Ihnen wichtig. Sie achten auf sorgfältige Vertragsgestaltung bei Kauf- und Werkverträgen ebenso wie bei Miet- oder Arbeitsverträgen. Derselbe Maßstab sollte unbedingt auch bei der Gestaltung der privaten Vermögensnachfolge angelegt werden.

Hier werden sorgfältige und vorausplanende Regelungen sehr oft vernachlässigt.

Wir bieten Ihnen Unterstützung und Beratung in diesem Bereich:

  • Beratung zur Regelung des Nachlasses
  • Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag)
  • Testamentsvollstreckung
  • Bewertung und Auslegung letztwilliger Verfügungen
  • Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche

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