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Herzlich Willkommen!

Wir begrüßen Sie auf der Website von Rechtsanwalt Bodo Lindena, Wiesbaden.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei und die Angebote zur anwaltlichen Beratung und Prozeßvertretung vor.

Die Website wird fortlaufend aktualisiert, so dass Ihnen zeitnah neue Informationen zur Verfügung stehen.

Wir bieten Ihnen über diese Website zusätzlich die Möglichkeit zur schnellen Rechtsberatung per E-Mail. Dadurch wird zugleich ein unkomplizierter erster Kontakt mit unserem Büro hergestellt.

Über interessante Links eröffnen wir Ihnen vertiefende und weiterführende Informationen.

Wir würden uns freuen, wenn diese Website Ihr Interesse findet und wir Sie bei Bedarf unterstützen können.

Wiesbaden, den

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Urteil des BAG zur Warnfunktion der Abmahnung
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass auch die dritte einschlägige Abmahnung noch eine ernst zu nehmende Warnfunktion beinhaltet. Es verdeutlicht damit zugleich, dass Abmahnungen ihre Wirkung verlieren können, wenn die Drohung mit arbeitsrechtlichen Folgen ohne Konsequenzen bleiben (BAG, Urteil vom 16. 9. 2004 - 2 AZR 406/03).
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Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Ausschlußfristen
Das BAG hat entschieden, dass Ausschlußfristen in Arbeitsverträgen festgelegt werden können. Eine Ausschlußfrist, nach der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Frist von weniger als drei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden müssen, ist allerdings zu kurz bemessen ist (Urteil vom 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04).
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